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VG Augsburg, 05.09.2012 - Au 7 K 12.821 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Erledigung des Verfahrens; ausländischer Führerschein; Entfernung des Sperrvermerks; weitere Ermittlungen der Behörde wegen eines ordentlichen Wohnsitzes im Ausstellerstaat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 26.04.2012 - C-419/10
Hofmann - Richtlinie 2006/126/EG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - …
Auszug aus VG Augsburg, 05.09.2012 - Au 7 K 12.821
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 26. April 2012 (Hofmann, C 419/10) verwehren es Art. 2 Abs. 1 und Art. 11 Abs. 4 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2006/126/EG einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins abzulehnen, der einer Person, die Inhaber einer ihr in seinem Hoheitsgebiet entzogenen früheren Fahrerlaubnis war, außerhalb einer ihr auferlegten Sperrfrist für die Neuerteilung dieser Fahrerlaubnis von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde, sofern die Voraussetzung eines ordentlichen Wohnsitzes im Hoheitsgebiet des letztgenannten Mitgliedstaates eingehalten wurde. - VGH Bayern, 03.05.2012 - 11 CS 11.2795
Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis nach dem 18. Januar 2009
Auszug aus VG Augsburg, 05.09.2012 - Au 7 K 12.821
Insoweit schließt sich das Gericht den Ausführungen in dem Beschluss des BayVGH (Beschluss vom 3. Mai 2012, 11 CS 11.2795) an.